2011-09-05
Aufwendungen für Arbeitszimmer auch bei gemischter Nutzung des Raumes absetzbar
Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofes können nunmehr auch die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers geltend gemacht werden, wenn hierfür kein separater Raum zur Verfügung steht (z. B. Arbeitsecke im Wohnzimmer). Die Gesamtkosten des Raumes sind im Wege einer sachgerechten Schätzung auf die berufliche und private Nutzung aufzuteilen. Die Obergrenze für die maximal ansetzbaren Kosten (EUR 1.250 pro Jahr) ist weiterhin zu beachten.
Wir prüfen gern für Sie, inwiefern Sie von dieser Änderung der Rechtsprechung profitieren.
Kategorie: Steuern, Einkommensteuer

