2011-08-23

Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung besser absetzbar


Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar sind, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs geleistet werden.

Da davon auszugehen ist, dass diese Gesetzeslücke bald wieder geschlossen werden wird, empflieht es sich, die Kosten baldmöglich steuerlich geltend zu machen, um sich einen entsprechenden Verlustabzug oder -vortrag zu sichern.

Wir beraten Sie gern. 


Kategorie: Steuern, Einkommensteuer