Die Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wird sich auf den 1.1.2013 verschieben.
Die ursprünglich für das Jahr 2012 geplante Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wird sich auf den 1.1.2013 verschieben. Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt also noch ein weiteres Jahr gültig. Angestellte, die beim Finanzamt bereits eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklasse, Freibeträge o.a.) beantragt haben, müssen dem Arbeitgeber den geänderten ELStAM-Ausdruck vorlegen, damit die gewünschten Änderungen auch tatsächlich im Jahr 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
Kategorie: Steuern, Lohnsteuer

