2011-09-05

Schenkungsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen


In ihren Ländererlassen hat die Finanzverwaltung zur schenkungsteuerlichen Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter und diesen nahe stehende Personen Stellung genommen.

Danach kann bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern Schenkungsteuer zu zahlen sein, wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, die nicht allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Anteile zufließt (z. B. nur ein Gesellschafter erhält überhöhte Gehaltszahlungen).

Auch verdeckte Gewinnausschüttungen bei Gesellschaften mit nur einem Gesellschafter können schenkungsteuerliche Konsequenzen haben, nämlich dann, wenn die Vorteilsgewährung gegenüber einer dem Gesellschafter nahe stehenden Person erfolgt.

Da die Schenkungsteuer zusätzlich zu den Ertragsteuern (ESt, KSt, GewSt) zu zahlen ist, besteht hier ein hohes finanzielles Risiko.

Gern überprüfen wir Ihre Vertragsgestaltungen und beraten Sie, wie Sie mögliche Risiken vermeiden können.


Kategorie: Steuern, Erbschaftssteuer